Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichungserklärung finden Sie hier .
Hamara Bandhan e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und unterstützt die offene Information:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Hamara Bandhan - Verein zur Förderung sozialer Projekte in Indien e.V.
c/o Markus Eckstein
Fichtestraße 1 a
D-69126 Heidelberg
Gründungsjahr: 2005
2. Vollständige Satzung
siehe Satzung
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Die Körperschaft Hamara Bandhan e.V. ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Heidelberg, St.-Nr. 32489/34708 vom 17.10.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Körperschaft Hamara Bandhan e.V. ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorsitzenden des Vorstandes: Markus Eckstein, Jahrgang 1965
Schatzmeisterin: Annette Niedergesäß, Jahrgang 1966
5. Bericht über die Tätigkeiten der Organisation
siehe Jahresbericht Seite 5 - 9
6. Personalstruktur
Die Vereinsarbeit wird ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement durchgeführt, um Kosten für hauptberufliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Zivildienstleistende zu vermeiden. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes Markus Eckstein und der Schatzmeisterin Annette Niedergesäß.
7. Mittelherkunft
Der Verein finanziert sich über Spenden. Einzelheiten zur Mittelherkunft siehe Jahresbericht Seite 12
8. Mittelverwendung
Die Spenden werden zu über 97,5 % für die sozialen Projekte in Indien eingesetzt, der Verwaltungsanteil liegt unter 2,5 %. Einzelheiten zur Mittelverwendung siehe Jahresbericht Seite 12
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent des gesamten Jahreseinkommen ausmachen
siehe Jahresbericht Seite 12